Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
(Für alle Fragen zu Behörden, Formularen, Finanzen, Wohnen, Arbeit & Praktika)
Herr Hampel und Frau Ruschig: Tel.: 06033 9639-16
Mail: thomas.hampel@rockenberg.de und andrea.ruschig@rockenberg.de
Übersetzungen Russisch
Frau Schneider steht ausschließlich in der Zeit von 8:30 bis 9:30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Ärztliche Grundversorgung
Allgemeinmedizin
Hausarztpraxis Wetterau, Rödenweg 5, Rockenberg. Tel.: 06033 66363
Zahnarzt:
Dr. Miller, Sandweg 10, Rockenberg, Tel: 06033 66353
Dr. Matix, Nordendstraße 23, 35519 Rockenberg/Oppershofen, Tel: 06033 68828
Kleider-Bedarfsstübchen
geschlossen. Individuelle Terminvereinbarung für alle neu ankommenden Flüchtlinge zur Erstausstattung
Bürgerhaus Oppershofen, Lattwiesenweg 8
Christine Kling: 0177 5760188
Victoria Heller: 0151 46534456
Sachspenden.WohnBedarf.Logistik
(Hilfe bei der Beschaffung von fehlendem Wohnbedarf für
Ersteinrichtung)
Alexandra Behr: 0171 4552736, hallo@alexandrabehr.de
Klaus Anselm: 0151 14303966, klaus-anselm@t-online.de
Zur weiteren Unterstützung steht das ehrenamtliche Helfernetzwerk „WIR HILFT“ in verschiedenen Bereichen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner aus jeder Gruppe finden Sie im PDF
Aufenthaltsrecht und Asylbewerberleistung
Nach der Anmeldung bei Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro sind umgehend über die Homepage des
Wetteraukreises folgende Angelegenheiten zu Erledigungen
https://wetteraukreis.de/aktuelles/ukraine/aufenthaltsrecht-fuer-ukrainische-staatsangehoerige
1. Beantragung von
Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(erfolgt mittlerweile direkt nach der Anmeldung durch Asylbewerber und Mitarbeiter der Gemeinde)
2. Onlinebuchung eines Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Auslandsbehörde des Wetteraukreises
3. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herunterladen und diesen ausgefüllt mit dem Nationalpass und einem aktuellen biometrischen Passbild zu dem Termin (2.) mitbringen.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enden voraussichtlich spätestens zum 31. August 2022. Ab dem 01. Juni 2022 kann eine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bestehen.
Nähere Informationen finden Sie hier zum download.
Aufnahme und Unterbringung
Haben Sie eine Wohnung, die Sie zur Verfügung stellen wollen?
Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Zusätzlich müssen Sie das Angebot auf der Seite des Wetteraukreises melden https://wetteraukreis.de/aktuelles/ukraine
Der Wetteraukreis informiert uns über gemeldete Unterkünfte.
Sind Sie Mieter einer Wohnung und möchten gerne geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufnehmen, dann benötigen Sie das Einverständnis
Ihres Vermieters.
Wohnungsgeld
A: Für Schlafmöglichkeiten ohne abgetrennten Wohnraum (z.B Gästezimmer) erhalten Bürger, die ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, vom Kreis eine Aufwandspauschale für Nebenkosten
pro Person und Tag. Diese ist nach der Anzahl der Personen wie folgt gestaffelt:
Unterbringung von
1 Person > 3,40 €
2 Personen > 3,55 €
3 Personen > 4,30 €
4 Personen > 4,50 €
5 Personen > 4,60 €
jede weitere Person 0,60 €
B: Für dauerhaft zu mietenden Wohnraum sind Mietverträge mit den jeweiligen Bewohnern vorgesehen Die Mietobergrenzen für den Wetteraukreis können Sie hier
nachlesen.
https://wetteraukreis.de/service/soziales/dienstleistungen/mietobergrenzen-im-wetteraukreis
Nebenkostenabrechnungen privater Vermieter sind dem Wetteraukreis, Migration/Leistung migration.leistung@wetteraukreis.de vorzulegen
Generell: Bei der Aufnahme von Flüchtlingen übernimmt der Wetteraukreis keine Haftung für entstehende Schäden.
Vom Wetteraukreis zugeteilte Flüchtlinge:
Die Zuteilung erfolgt in der Regel dienstags. Nach Möglichkeit werden die Geflüchteten zunächst in privaten Unterkünften untergebracht, die Vermieter werden schnellst möglichst über die Zuteilung
informiert. Die Abholung der Geflüchteten erfolgt durch die Gemeinde, eine Uhrzeit kann allerdings erst kurzfristig mitgeteilt werden.
Die so zugewiesenen Personen erhalten bereits bei der Aufnahme eine Vorausleistung (Barcodeticket) im Wert von 147 €. Dieses kann in verschiedenen Supermärkten etc. eingelöst oder ausgezahlt
werden.
Die Anmeldung der Flüchtlinge sollte umgehend bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 4, telefonische Terminvereinbarung unter 9639-14 oder -15, erfolgen. Mitzubringen ist der Pass sowie falls vorhanden
Geburtsurkunde. Die Geflüchteten haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden.
Nicht über den Wetteraukreis zugeteilte Flüchtlinge:
Die Flüchtlinge müssen umgehend bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden (sh. vorstehend). Nur nach erfolgter Anmeldung kann der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gestellt werden. Der Antrag ist auszufüllen und nach Vereinbarung eines Termins beim Wetteraukreis abzugeben.
Sollte eine Vorsprache beim Wetteraukreis nicht möglich sein, kann der Antrag auch von der Gemeinde weitergeleitet werden.
Arbeitserlaubnis
Diese wird beim Wetteraukreis beantragt aufenthaltsrecht@wetteraukreis.de. Bei Vorliegen eines Arbeitsangebotes kann kurzfristig ein Termin unter der Hotline: 06031
83-2566 vereinbart werden.
Arztbesuche, medizinische Versorgung
Sollten Sie krank sein und einen Arzt besuchen müssen, so ist dies schnellstmöglich bei der Gemeinde Rockenberg 06033-9639-16 zu melden. Der Name des Arztes, bei dem Sie
einen Termin haben, ist anzugeben. Die Gemeinde Rockenberg beantragt beim Wetteraukreis einen entsprechenden Krankenschein per Mail an Krankenhilfe@wetteraukreis.de, der dann dem angegebenen Arzt
zugefaxt wird.
Bankkontoeröffnung
Damit die Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt werden kann, wird eine Steuern-ID benötigt. Diese wird dem Melderegister vom Bundeszentralamt für
Steuern ca.3 bis 5 Tage nach der melderechtlichen Anmeldung mitgeteilt und gespeichert. Ein entsprechender Ausdruck kann dann erfolgen.
Beantragung des Aufenthaltsrechts
Buchen Sie bitte einen Termin bei der Ausländerbehörde des Wetteraukreises. Laden Sie vorher den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herunter, füllen Sie
diesen aus und bringen diesen zu dem vereinbarten Termin mit. Näheres finden Sie hier: https://wetteraukreis.de/aktuelles/ukraine/aufenthaltsrecht-fuer-ukrainische-staatsangehoerige
Bus- und Zugfahrkarten
Eine Fahrkarte für den Nahverkehr ist für ukrainische Flüchtlinge bis auf Weiteres nicht nötig. Es reicht der ukrainische Pass
oder die ID-Card.
Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auf Ukrainischen, Russisch, Englisch, Deutsch): https://www.bahn.de/info/helpukraine
Girokonten
Die Flüchtlinge sollen schnellst möglichst ein Girokonto bei einer Bank eröffnen. Die Sparkasse ist dazu gesetzlich verpflichtet. Bei anderen Banken ist das aber auch
möglich. Der Fachstelle Migration/Leistung des Wetteraukreises migration.leistung@wetteraukreis.de ist die Bankverbindung per Mail, evtl. Foto der Bankkarte, mitzuteilen.
Corona
Vom Wetteraukreis zugewiesene Flüchtlinge haben einen negativen Schnelltest
Krankenschein
(siehe Arztbesuche)
Kindergarten
Die Flüchtlingskinder haben einen Anspruch nach drei bis sechs Monaten Aufenthalt auf einen Kindergartenplatz. In der Kita Rockenberg sind derzeit keine freien
Plätze.
Schule
Einsteigeuntersuchungen für Schulkinder finden vor Ort durch das Gesundheitsamt statt. Diese ist Voraussetzung für den Schulbesuch. Anmeldung über die jeweilige
Schulleitung.
Je nach Alter besteht die Möglichkeit der Aufnahme in Grundschulen (fünf- bis sechsjährige Kinder, die 2022/2023 schulpflichtig werden), in Intensivkassen an Allgemeinbildenden Schulen (sechs bis 15
Jahre) oder Intensivklassen an Beruflichen Schulen (ab 16 Jahren).
Staatliches Schulamtes:
Tel: 060101 5191-600
E-Mail: NDHS.SSA.BadVilbel@kultus.hessen.de
Nachfolgend finden Sie einen Link, der Sie zu einer Seite des Hessischen Kultusministeriums führt, auf dem Flyer in ukrainischer oder
russischer Sprache über die dann folgenden Modalitäten der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den hessischen Schulen Informiert:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien
Telefon: Kostenlose SIM-Karten, Deutsche Telekom AK bzw. Vodafon
Für Geflüchtete aus der Ukraine sind ab sofort auch in den Telekom-Shop´s kostenlose SIM- Karten erhältlich. Pro Flüchtling wird eine Karte ausgegeben. Zwecks Legitimation
ist die Vorlage von gültigen ukrainischen Ausweisdokumenten Voraussetzung. Der Grund: In Deutschland dürfen SIM-Karten aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur personalisiert zur Verfügung gestellt
werden. Die Aktivierung der Karten erfolgt binnen 24 Stunden nach der Ausgabe. Die SIM- Karten ermöglichen unbegrenzte Telefonie, auch die Datennutzungen sind nicht limitiert. Alle weiteren
Informationen können die Nutzer*innen Flyern entnehmen, die in den Shops in ukrainisch, deutscher und englischer Sprachen ausliegen.
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/kostenlose-sim-karten-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-650244
https://www.vodafone.de/newsroom/unternehmen/kostenloses-netz-fuer-fluechtlinge-unterkuenfte/
Visum
Ukrainische Flüchtlinge, die über einen biometrischen Pass verfügen, können sich für bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten.
Wichtige Infos des Lande Hessen
Unter www.innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine hat das Land Hessen alle derzeit verfügbaren Anlaufstellen für die Geflüchteten in Hessen
zusammengestellt. Mitarbeiter des Landes Hessen stehen unter ukraine@hmdis.hessen.de sowie unter der Hotline 0800 - 1103333 für etwaige Fragestellungen zur Verfügung.
Schulungsmöglichkeit für alle helfenden Menschen
Hier finden Sie ein kostenfreies Online-Tagesschulungs Angebot
https://www.institut-bildung-coaching.de/aktuelles/events-angebote.html?filter_tag[0]=129