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Anmeldung Zweckfeuer

Verbrennung pflanzlicher Abfälle anmelden 

Wenn Sie Stroh auf abgeernteten Feldern oder andere pflanzliche Abfälle auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken verbrennen möchten, müssen Sie dies rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt anmelden.


Beschreibung

Wenn auf Ihrem Grundstück pflanzliche Abfälle anfallen, die Sie nicht durch Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigen können, dürfen Sie diese unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrennen.

Auch das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Feldern ist möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen beim Abbrennen des Strohs einhalten.

erforderliche Angaben

  • Mitteilung über Ort und Zeitraum der Verbrennung

  • Beschreibung der Lage (Flur Bezeichnung, Geoprotal-Hessen

  • Art des Abfalls

  • Angaben zu zwei Aufsichtspersonen

  • Telefonische Erreichbarkeit bei der Verbrennung 

Voraussetzung

Die Verbrennung ist nur bei trockenem Wetter und unter ständiger Aufsicht zwei zuverlässigen Personen erlaubt . Sie darf
Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr, Sa 8:00–12:00 Uhr stattfinden (im Wald nur Mo–Fr, keine Verbrennung bei Waldbrandgefahr).

Das Material muss trocken sein; keine Brandbeschleuniger verwenden. 
Bei Wind oder starker Rauchentwicklung ist das Feuer sofort zu löschen. Vor Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein; Rückstände sind einzuarbeiten.

 

Strohabbrennen:

  • Zwei Aufsichtspersonen

  • 5‑m‑Sicherheitsstreifen um die Fläche

  • Flächen > 3 ha in 80–100‑m‑Abschnitte unterteilen

  • Teilflächen nacheinander abbrennen

Forstliche Abfälle im Wald:

  • Nur Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr (keine Verbrennung bei Waldbrandgefahr)

  • Abfälle möglichst an ungefährlichen Stellen aufschichten

  • Feuer ständig kontrollieren

  • Rauch darf Verkehr und Allgemeinheit nicht beeinträchtigen

  • Bereich vor dem Erlöschen ca. 1 m freiräumen und mit Erde oder Wasser löschen.

    Mindestabstände

  • 100 m: Gebäude mit Menschen Belegung (Zelte), Lagerplätze

  • 35 m: sonstige Gebäude

  • 5 m: Grundstücksgrenze

  • 100 m: Autobahnen, Lager brennbarer Flüssigkeiten/Druckgase, Betriebe mit explosionsgefährlichen Stoffen

  • 50 m: sonstige öffentliche Verkehrswege

  • 100 m: Naturschutzgebiete, Wälder, Moore, Heiden

  • 20 m: Baumgruppen, Alleen, Einzelbäume, Schutzpflanzungen, Naturdenkmäler, stehende Getreidefelder

     

    Befinden sich im Abstand brennbare Gegenstände, ist ein 5‑m‑Sicherheitsstreifen anzulegen.

     

Weitere Informationen


Online Anmeldung mindesten 2 Werktage vorher. 
Bei kurzfristiger Anmeldung bitte telefonisch unter  (+496033) 9639-28.

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 

Online Anmeldung mindesten 2 Werktage vorher !
Bei kurzfristiger Anmeldung bitte telefonisch unter  (+496033) 9639-28.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Verbrennung ist nur im folgenden Zeitraum gestattet: Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr, Sa 8:00–12:00 Uhr (im Wald nur Mo–Fr)

 
   
 
 
 
Art der Verbrennung* 
 
Datenschutz* 
 

Rechtliches:

Um einen Missbrauch zu vermeiden, wird die IP-Adresse jedes Nutzers des Formulars in Form eines Hinweises in der an den Empfänger verschickten E-Mail beigefügt.

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.