Naturschutzgebiete
Hier erhalten Sie einen Einblick über die verschiedenen Naturschutzgebiete in Rockenberg und Oppershofen
"Hölle von Rockenberg"
Mit Wirkung vom 04.01.1994 wurden Teile der ehemaligen Sandabbaufläche nördlich von Rockenberg zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Naturschutzgebiet „Hölle von Rockenberg“ besteht aus Flächen in den Gemarkungsteilen „Auf der Höll“ und „Judenkirchhof“ in der Gemarkung Rockenberg der Gemeinde Rockenberg im Wetteraukreis. Es hat eine Größe von 12,87 ha.Zweck der Unterschutzstellung ist es, den durch Reste von Sandpionierrasen, Silikatmagerrasen und Heidegesellschaften gekennzeichneten Bereich in der naturräumlichen Untereinheit Münzenberger Rücken der nördlichen Wetterau mit zum Teil für den gesamten Naturraum Wetterau einmaligen Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Der Schutz gilt aber auch den im räumlichen Kontakt zu diesen Lebensgemeinschaften stehenden Streuobstbeständen und Frischwiesen. Einen weiteren Schutzgrund bilden die durch den Sandabbau entstandenen Strukturen und Quarzitbänke aus geologischer und landschaftsästhetischer Sicht. Schließlich gilt der Schutz der Erhaltung offener Wasserflächen als Lebensraum einer daran angepassten Tier- und Pflanzenwelt. Pflegeziel ist die Offenhaltung der Mager- und Heiderasen durch die Wiedereinführung einer extensiven Schafhütung, die Aufrechterhaltung der Lebensgrundlage für Sandpionierarten und die Umgestaltung der großen Wasserfläche zu einem reich strukturierten Flachwasser-Sumpf-Areal.

Im August 2002 sind im Rahmen des 1999 gestarteten Artenschutzprojektes des BUND Deutschland, Landesverband Hessen, nach über 3 Jahren Aufzucht im Zoo Frankfurt die ersten nachgezüchteten Sumpfschildkröten u.a. im Naturschutzgebiet Hölle von Rockenberg ausgewildert worden. Das Areal der Hölle von Rockenberg gilt als Paradies für Sumpfschildkröten – mit flachen, sich leicht erwärmenden Gewässern, ausreichend Nahrung und Sonnenplätzen, guten Versteckmöglichkeiten und hervorragender Betreuung durch örtliche Naturschützer.
Im Schutzgebietesystem Natura 2000 spielt die Wiederansiedlung in Rockenberg und Reinheim eine wichtige Rolle. Die Sumpfschildkröte ist durch europäisches Naturschutzrecht streng geschützt. Die hessischen „Brückenpopulationen“ zwischen den letzten Restbeständen in Brandenburg und Frankreich haben im europäischen Arten- und Biotopverbund große Bedeutung. - Die "Hölle" - Ein Paradies für Sumpfschildkröten
"Bannwald"
Mit Wirkung vom 11. August 1989 wurde das Naturwaldreservat „Waldgebiet östlich von Oppershofen“ zu Bannwald erklärt. Der Bannwald liegt östlich von Oppershofen, rechts der langen Schneise, hat eine Gesamtfläche von 42,4759 ha und steht im Eigentum des Landes Hessen. Die betroffenen Waldflächen in der Gemarkung Oppershofen der Gemeinde Rockenberg, Wetteraukreis, werden als Bannwald ausgewiesen, weil sie wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Gemeinwohl unersetzlich sind.
Die Erklärung zu Bannwald ist erfolgt, um die ungestörte Entwicklung und Beobachtung von Waldbeständen zu ermöglichen, die der Naturwaldforschung dienen. Durch eine langfristig angelegte Ökosystemforschung auf Haupt- und Vergleichsfläche sollen Erkenntnisse über natürliche Entwicklungsabläufe der Wälder und darauf aufbauend über die Möglichkeiten zur naturnahen Bewirtschaftung der hessischen Wälder gewonnen werden. Diese Forschungsarbeiten haben grundlegende Bedeutung für die Forstwirtschaft und für die Erhaltung der Waldbestände. Die Förderung der Entwicklung des hessischen Laubwaldes auf wissenschaftlicher Grundlage ist von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl. Die Bannwaldfläche ist zugleich biogenetisches Reservat für Tiere und Pflanzen.
"Klosterwiesen"
Informationen zum Natura 2000- und zum Naturschutzgebiet "Klosterwiesen von Rockenberg. Mit Wirkung vom 16. August 1983 wurden die „Klosterwiesen von Rockenberg“ zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Naturschutzgebiet „Klosterwiesen von Rockenberg“ liegt östlich der Wetter in der Gemarkung Rockenberg, Gemeinde Rockenberg, sowie der Gemarkung Griedel, Stadt Butzbach, Wetteraukreis und hat eine Größe von 40,64 ha.
Zweck der Unterschutzstellung ist es, diese feuchte Senke des Butzbacher Beckens als Lebensraum bestandsbedrohter heimischer Tier- und Pflanzenarten zu sichern und als Rast- und Überwinterungsgebiet für Zugvögel zu erhalten. Die Klosterwiesen von Rockenberg liegen im Naturraum Wetterau, Butzbacher Becken. Das Naturschutzgebiet ist eines der Schwerpunkte im Rahmen des Schutzprogramms „Auenverbund“ Wetterau“. Mit 19 ha Schilf- und Weidenbeständen finden sich hier die mit Abstand größten zusammenhängen Flächen dieses Biotoptyps in der gesamten Wetterau. Das Schilfgebiet durchziehen zwei etwa nordsüdlich verlaufende Hauptgräben, die über den am N-Rand des Feuchtgebietes in etwa N-O-Richtung verlaufenden Grenzgraben in Verbindung stehen und nach Süden zur Wetter hin entwässern. In den Grenzgraben läuft auch das Wasser des nördlich außerhalb zu Tage tretenden „Ackerborn“.
Die Versumpfung der Klosterwiesen beruht auf einer geologischen Störung, die etwa in NW-Richtung streicht und den südwestlichen Randbereich des Feuchtgebietes quert. In dieser Störungszone trifft in tonigen Sanden des Tertiärs in südwestlicher Richtung fließendes Grundwasser auf tertiäre Tone; das Wasser tritt im Bereich der Klosterwiesen als Stauquelle aus.
Weitere Informationen zum Thema "Klosterwiesen" finden Sie in einer Ausarbeitung von Herrn Dr. Hipke unter
"Breitwiese"
Mit Wirkung vom 20.11.1990 wurde ein Teil der Feuchtwiesen und Brachflächen in der Aue der Wetter zwischen der Nonnenmühle bei Oppershofen und der Ortslage Bad Nauheim-Steinfurth zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Naturschutzgebiet „Breitwiese bei Steinfurth und Oppershofen“ besteht aus Flächen in den Gemarkungsteilen „Im Mühlalben“ und „Breitwiese“ der Gemarkung Oppershofen der Gemeinde Rockenberg und den Gemarkungsteilen „Auf der Kleinmühl“, „Hinter dem Mühlberg“ und „In der Au“ der Gemarkung Steinfurth der Stadt Bad Nauheim im Wetteraukreis. Es hat eine Größe von 16,46 ha.
Zweck der Unterschutzstellung ist es, einen noch intakten Teilbereich der Auenlandschaft entlang der Wetter innerhalb der naturräumlichen Untereinheit Butzbacher Becken des Naturraumes Wetterau zu schützen und zu erhalten. Der Schutz gilt insbesondere den noch großflächig ausgebildeten Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren und Röhrichtgesellschaften sowie den intakten Kleingewässern als Lebensraum seltener Pflanzen und bestandsbedrohter, speziell an Feuchtland gebundener Tierarten. Schutz- und Pflegeziel ist die Extensivierung der Grünlandnutzung zur Stabilisierung der Grünlandbiozönosen, das Zurückdrängen von Brachen mit dem Ziel, artenreiche Feuchtwiesen wiederherzustellen sowie die ökologische Verbesserung des Wetterufers.
"Wingertsberg"
Mit Wirkung vom 05. Februar 1988 wurden der Trockenrasen und ein Teil der Streuobstflächen am südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Oppershofen der Gemeinde Rockenberg östlich der L 3134 zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Naturschutzgebiet „Wingertsberg bei Oppershofen“ besteht aus einer Fläche im Gemarkungsteil „Auf dem Wingertsberg“ der Gemarkung Oppershofen der Gemeinde Rockenberg im Wetteraukreis. Es hat eine Größe von 2,54 ha.
Zweck der Unterschutzstellung ist es, die auf Grund des kleinräumigen Wechsels des geologischen Untergrundes vorkommende besondere Ausprägung von Trockenrasen mit bestandsbedrohten Pflanzenarten langfristig zu sichern sowie den Streuobstbestand als Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.


