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Infos über Rockenberg

   Schule

Sandrosenschule Grundschule

Leiterin der Grundschule: Frau Anette Nußbaum

Schulstraße 4 
35519 Rockenberg

Telefon (06033) 66943

E-mail 

www.sandrosenschule.de


   

Grundschule des Wetteraukreises
Schulstraße 4
35519 Rockenberg
Telefon (06033) 66943
E-mail 
www.sandrosenschule.de 


 Hessen 

Was ist der "Hessen-Finder"

Der Hessen-Finder ist ein umfassender Online-Katalog aller Dienstleistungen der Verwaltung in Hessen. Damit haben die Bürger und Unternehmen im Internet ein Portal zu Kommunen, Kammern und Landesbehörden. Der Hessen-Finder ist mehr als eine Suchmaschine. Über den Hessen-Finder erhalten sie nicht nur die Kontaktdaten einer Behörde oder die Adresse einer Internetseite, sie finden auch heraus, ob diese Stelle überhaupt zuständig ist.

 

Der Hessen-Finder ist ein Internet-Angebot der hessischen Landesverwaltung.
 


 Solar 

Interkommunale Energieberatung
Die Energieexperten beraten jeden 3. Donnerstag im  zu den Themen Stromsparen, Heiztechnik, Wärmedämmung und erneuerbare Energien. Sei es der Stromverbrauch von Geräten, die Senkung von Heizkosten, Maßnahmen der Wärmdämmung, effiziente Heizsysteme oder Fördermittel – die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen hilft hier weiter. Ebenfalls wird ein Solarwärme-Check angeboten. 

 

Eine Anmeldung ist erforderlich und kann normalerweise  während den Öffnungszeiten unter folgender Rufnummer vereinbart werden:

Frau Anita Burg, Tel.: 06033/9639-21, Alternativ über die bundesweit geschaltete Rufnummer 0800 – 809 802 400 (kostenfrei), montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

 

Die Energieberatungen finden bis auf weiteres ausschließich telefonisch unter 0800-809802400 statt. 


 Familienkarte

Die Familienkarte Hessen wird auf Antrag kostenlos an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ausgegeben


Anmeldung eines Zweckfeuers

Verbrennung von Baumschnitt etc., telefonische Anmeldung mindestens 2 Tage vorher unter 9639-21 / -22.  Zu folgenden Zeiten darf  verbrannt werden: 
Montag - Freitag 8.00 - 16.00 Uhr, Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr

 

Folgende Angaben sind erforderlich: Tag, Uhrzeit, Name von zwei anwesenden Personen, Lagebezeichnung sowie eine Handynummer unter der Sie während dieser Zeit erreichbar sind.

 

folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen

  • 35 m von sonstigen Gebäuden

  • 5 m zur Grundstücksgrenze

  • 100 m von Autobahnen u. autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit
         brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, zu Betrieben, in denen
          explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;

  • 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen

  • 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden

  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Bei anhaltend trockenem Wetter kann vorübergehend das Verbrennen untersagt werden.

 

Bitte beachten Sie die Hinweise der Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege zur  Lagerung und Verbrennung von Reisighaufen. 

Lagerung und Verbrennung von Reisighaufen


 Hunde

Fundtiere

Sie haben einen Hund, Katze oder ein anderes Tier gefunden?

Aufnahmestelle für Fundtiere in der Gemeinde Rockenberg ist das Tierheim Wetterau in Rödgen, Brunnenweg (außenliegend) 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 6335, Fax: 06032 9357296

Mail:  

www.tierheim-wetterau-ev.de 


Anmietung eines Grillplatzes

Anmietung bei der Verwaltung unter der Tel.Nr. 9639-21 / 22. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Bürger/innen aus Rockenberg und Oppershofen. Das Zelten ist nicht gestattet. Den Berechtigungsschein sowie den Grillrost erhalten Sie in der Verwaltung, Zimmer 5, eine Kaution von 50,-- € in bar ist zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes erhalten Sie diese wieder zurück.


Beglaubigung von Schriftstücken

Beglaubigungen von Schriftstücken werden in Zimmer 5 vorgenommen. Da hier bescheinigt wird, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt ist es notwendig, das Original vorzulegen. Pro Beglaubigung entstehen Kosten von 3,-- €. Im Rathaus angefertigte Kopien werden zusätzlich berechnet.  Beglaubigungen ohne vorliegendem Original können leider nicht vorgenommen werden. 


Vorübergehender Gaststättenbetrieb

Die Anzeige einer vorübergehenden Ausübung des Gaststättengewerbes ist 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Rockenberg, Zimmer 7, 2. OG unaufgefordert abzugeben. Die Anzeige ist für jede Veranstaltung erforderlich, sobald ein Verkauf von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht stattfindet, auch wenn keine alkoholischen Getränke ausgegeben werden.

 

Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn durch den Verkauf der Speisen und Getränke ein Mehrerlös erzielt werden soll, der über den Selbstkosten der Speisen und Getränke liegt. Dabei ist unerheblich, für welche Zwecke der Mehrerlös verwandt werden soll, ob etwa zur Deckung von Unkosten der Veranstaltung oder zu caritativen Zwecken. Sobald ein Verkauf zur Erzielung eines Mehrerlöses stattfinden soll, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht und damit ein gewerbliches Handeln vor, die Abgabe von Speisen und Getränken muss gem. § 6 HGastG angezeigt werden.

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass keine Anzeige nach § 6 HGastG erstattet werden muss, wenn

  • Speisen und Getränke verschenkt werden

  • die Abgabe gegen eine Spende erfolgt (ohne Vorgabe eines Preises!)

  • eine Abgabe zum Selbstkostenpreis (also ohne Gewinnerzielungsabsicht) erfolgen soll

  • eine vereinsinterne Abgabe nur an Mitglieder (geschlossener Personenkreis) erfolgen soll

 

Eine Ausnahme besteht bei der Abgabe von alkoholischen Getränken. Hier ist immer eine Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz vorzunehmen, auch wenn die Abgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgen soll.

Wird eine Anzeige nicht rechtzeitig erstattet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Ferner besteht die Möglichkeit gem. § 4 Abs. 2 HGastG die Ausübung des Gaststättengewerbes zu untersagen.

 

Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf 20,-- € je Veranstaltung. Sollten mehrere Veranstaltungen mit einer Anzeige erfolgen, so wird eine Gebühr von 35,-- € fällig. Die Einreichung von mehreren Anzeigen nach § 6 HGastG am gleichen Tag ist als eine Anzeige anzusehen.


Brandwache

Benötigt wird eine Brandwache für Großveranstaltungen in Wettertalhalle und Bürgerhaus.

Die Beantragung der Brandwache sowie eine evtl. Genehmigung zur Straßensperrung muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Verwaltung, Zimmer 5 erfolgen.

Sie wird nicht automatisch von der Verwaltung vorgenommen.


 Wespe

Umsiedlung und Beseitigung von Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen sowie Schädlingsbekämpfung

Im Wetteraukreis wird eine Umsiedlung von Nestern fachlich kompetent durchgeführt von:

  • Manfred Stoll, Brückenstr. 6, 61200 Wölfersheim, 
     Tel.: 06036/980106 o. 0179 2323343

  • Außenstelle in Ettingshausen:
      Steinbruch 13, www.wespen-soforthilfe.de
      35447 Reiskirchen-Ettingshausen, Mobil 01590 6358300


 Bienen 

Herrenlose Bienenschwärme in Rockenberg und Oppershofen

Sie können sich an folgende Imker wenden:

- Ulrich Anselm,  Oppershofen

- Jens Hantschel, Rockenberg

- Silvia Heisch, Rockenberg

- Ansgar Kreft, Oppershofen

- Anne Mühlemeier, Rockenberg 
 


Oder haben Sie Schädlinge in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück?

IHS, Institut für Schädlingsbekämpfung Frank Weißenfels, Münzenberg, 06033 7445267

 Käfer 


 Verbot 

Hundekotbeutel

Die Beutel werden kostenlos in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1, ausgegeben.Hundetoiletten befinden sich in

Rockenberg:  Parkplatz OGV, Trafo-Turm JVA,
                       EDEKA (Ecke Siemensstraße / Kläranlage)

                       neuer Friedhof (Ecke Parkplatz/Feldweg zum Grillplatz)
   

Oppershofen:  OVAG "Wasserhäuschen", Feldweg hinter der

                       Gaststätte "Zur Wetterau",

                       Hochwasserpumpwerk, Bürgerhaus/Pumpwerk

 

Es wird gebeten, davon regen Gebrauch zu machen, damit unsere Straßen und die Gemarkung sauber bleiben.


Ruhezeiten

Folgende Ruhezeiten gelten für in Wohngebieten genutzte Geräte und Maschinen:

 

Werktags von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig:

  • Betonmischer

  • Bohrgerät

  • Elektrorasenmäher

  • Graskantenschneider (ohne Verbrennungsmotor)

  • Heckenschere

  • Kompressor (< 350 Kilowatt)

  • Kreissäge

  • Rasenmäher (ab 20 Kilowatt)

  • Schredder / Zerkleinerer

  • Motorkettensäge

  • Vertikutierer

 

Werktags von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig:

  • Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)

  • Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Vertikutierer

Näheres zu Nachbarschaftslärm o.ä. finden Sie hier:
https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/laermschutz/nachbarschaftslaerm 


Schornsteinfeger

Sina Schweizer, Bezirksschornsteinfegermeisterin, Kehrbezirk 10
Tel.: 06033 3683366  01573 8308215

Mail:  

 

Gerhard Pusch, Kurt-Schumacher-Str. 12, 35418 Buseck,

Tel.: 06408/924396, Fax: 924397, Mobil: 0171 6875907
Mail:  

 

Adrian Conradi, (bevollm. Bezirksschornsteinfegermeister),

Lautergasse 9, 65329 Hohenstein, Tel.: 06120 9797020, Mobil: 0170 / 4055915
Mail:  

 

oder andere – der Schornsteinfeger ist frei wählbar.


Leitung der Revierförsterei

Herr Eckhard Richter, Auf der Platte 34, 63667 Nidda, Tel.: 06043 965726, Mobil: 0160 4706617, Fax: 06043 965727, Mail:  

Sprechzeiten: erster Donnerstag im Monat von 16.30 Uhr - 17.30 Uhr in 35516 Münzenberg-Gambach, Rathaus, Hauptstraße 22