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Haushalt 2026: Gemeinde Rockenberg sichert Handlungsfähigkeit durch Anpassungen der Grundsteuern

Die finanzielle Lage vieler Kommunen in Deutschland ist derzeit sehr angespannt. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und zusätzliche Belastungen durch übergeordnete Ebenen führen bundesweit zu erheblichen kommunalen Defiziten. Auch die Gemeinde Rockenberg bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont.

 

Der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 weist ein Defizit von 1,19 Millionen Euro aus. In intensiven und konstruktiven Beratungen haben sich die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand gemeinsam mit Bürgermeisterin Olga Schneider mit der finanziellen Situation auseinandergesetzt. Alle Fraktionen haben einvernehmlich die Notwendigkeit erkannt zu handeln. Deshalb wurde einstimmig beschlossen, die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer in moderaten Schritten anzupassen.

 

2025

2026

2027

2028

2029

2030

Grundsteuer A

360 %

600 %

610 %

620 %

630 %

640 %

Grundsteuer B

360 %

470 %

480 %

490 %

500 %

510 %

Gewerbesteuer

400 %

420 %

420 %

420 %

420 %

420 %

 

„Es geht uns nicht darum, die Belastungen unnötig zu erhöhen, sondern darum, die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde zu sichern“, betont Bürgermeisterin Olga Schneider. „Wenn wir jetzt verantwortungsvoll handeln, sichern wir die Zukunft unserer Gemeinschaft .“

 

Gründe für die Entscheidung

Bereits beim Blick auf das Haushaltsjahr 2025 und die Planungen für 2026 wurde deutlich, dass die Orientierungsdaten des Landes erheblich niedriger ausgefallen sind als ursprünglich prognostiziert. Dadurch entsteht automatisch ein strukturelles Defizit. Die Kreis- und Schulumlage wurde ebenfalls erhöht und stellt somit auch eine Herausforderung für die Kommunen dar.

 

Hinzu kommt, dass auch die Gewerbesteuereinnahmen geringer ausgefallen sind als erwartet. Diese Mindereinnahmen wirken sich unmittelbar auf den kommunalen Haushalt aus und vergrößern das Defizit zusätzlich.

 

Im Zuge der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 hatte sich die Gemeinde bewusst dafür entschieden, die Hebesätze nicht entsprechend der Empfehlung des Landes Hessen anzuheben. Die Hebesätze blieben im Jahr 2025 bei 360 Prozentpunkten. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer A um rund 14.000 Euro niedriger ausfielen. Auch bei der Grundsteuer B kam es durch eingegangene Widersprüche zu weiteren Mindereinnahmen.

 

Was bedeutet die Anpassung konkret?

 

Mit der nun beschlossenen Änderung kehrt die Grundsteuer A auf das Niveau der Jahre 2023 und 2024 zurück.

Die Grundsteuer B wird ebenfalls angepasst. Für private Haushalte bedeutet dies im Durchschnitt eine Mehrbelastung von etwa 56 Euro pro Jahr. Dabei ist wichtig zu wissen: Die tatsächliche Belastung hängt vom jeweiligen Grundstück und dessen Bewertung ab und kann daher individuell abweichen.

 

Die beschlossenen Maßnahmen bewegen sich auch im Vergleich mit anderen Kommunen in der Wetterau weiterhin in einem maßvollen Rahmen. Ziel ist es, das Haushaltsdefizit so weit wie möglich aus eigener Kraft zu reduzieren und gleichzeitig die Belastungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in unserer Gemeinde verantwortungsvoll abzuwägen.

 

Verantwortung übernehmen und Selbstverwaltung sichern

 

Die Gemeinde Rockenberg und das Gemeindeparlament setzen mit dieser Entscheidung ein klares Zeichen: Wir erkennen den Handlungsbedarf an und übernehmen Verantwortung!

 

Gleichzeitig ist es wichtig, gegenüber der Kommunalaufsicht und dem zuständigen Regierungspräsidium deutlich zu machen, dass wir selbst handlungsfähig sind und unserer Haushaltsverantwortung gerecht werden. Würden wir als Kommune keine eigenen Maßnahmen ergreifen bestünde die Gefahr, dass der Haushalt nicht genehmigt wird. In diesem Fall könnte das Regierungspräsidium die Verantwortung für den Haushalt übernehmen und eigenständig weitergehende Maßnahmen, etwa stärkere Steuererhöhungen, festlegen.

 

Unser Ziel als Gemeinde Rockenberg ist es daher, frühzeitig zu handeln, um die kommunale Selbstverwaltung zu sichern und wichtige finanzpolitische Entscheidungen weiterhin in unserer Gemeinde treffen zu können.

Mit den beschlossenen Anpassungen stellen wir die Weichen für eine langfristig stabile und genehmigungsfähige Haushaltsführung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. Februar 2026

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