Hundehaltung

 

An die Hundehalter eine dringende Bitte:

 

Benutzen Sie Grünanlagen, Wege, Wiesen und Felder nicht als Hundeklo.
Entsorgen Sie die Häufchen Ihrer Hunde, Beutel dafür gibt es kostenlos im Bürgerbüro.

 

 

Wenn Sie Ihren Hund frei laufen lassen achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund keine Gefahr für andere Menschen, Verkehrsteilnehmer, das Wild und andere Tiere darstellt.
 



Hundesteuer

 

Das Halten von Hunden wurde im 19. Jahrhundert mit einer „Luxussteuer“ belegt. Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die von den Gemeinden selbst festgelegt wird, die Einnahmen fließen dem Haushalt zu und sind nicht zweckgebunden.

 

Die Hundesteuer ist, je nach Standpunkt, nicht unumstritten.

Hundehalter führen oft aus, dass auch andere Haustiere Verschmutzungen oder Belästigungen verursachen, aber keine Steuern zu entrichten haben. Befürworter führen aus, dass Straßen, Kinderspielplätze und Grünflächen sehr oft mit Hundekot verdreckt sind.

 

In etwa 13,4 Prozent aller Haushalte lebt hierzulande ein Hund. Schätzungen zu folge sind 20 Prozent der Hunde nicht angemeldet. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit bleibt hier oft nur die Kontrolle des Hundebestands durch Beauftragte der Kommunen. Werden dabei Tiere ohne Anmeldung oder Steuermarke ermittelt folgen Bußgeld- und Festsetzungsverfahren. Nach solchen Kontrollen steigen erfahrungsgemäß die Anmeldungen um 20 bis 30 Prozent.

 

Sehr geehrte Halterinnen und Halter von Hunden, die Gemeindeverwaltung appeliert auf diesen Weg an Ihre Ehrlichkeit und mahnt erforderlichenfalls die Nachmeldung Ihres Vierbeiners an!

 

In der Gemeinde Rockenberg beträgt die Hundesteuer

  •   60,--   für den ersten Hund
  •   96,--   für den zweiten Hund
  • 120,--   für den dritten und jeden weiteren Hund
  • 600,--   für einen gefährlichen Hund.

Die Steuerpflicht beginnt bzw. endet mit dem Kalendermonat in dem die Hundehaltung beginnt bzw. beendet wird.

Ihren Hund melden Sie bei der Gemeindeverwaltung Rockenberg, Obergasse 10, Bürgerbüro, Tel.: 06033 / 9639-16, Herr Thomas Hampel, an. Für jeden angemeldeten Hund wird eine Steuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den von ihr/ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.

 

Eine abschließende Bitte an die Hundehalter: Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass Ihr Hund nicht die Straßen- und Gehwege, die Kinderspielplätze, Grünflächen und Futterflächen der Landwirtschaft mit seinen Kot verschmutzt. Hundebeutel werden kostenlos in der Gemeindeverwaltung ausgegeben. Achten Sie bitte während der Setz- und Legezeit darauf, dass die Wildtiere nicht durch freilaufende Hunde gestört werden.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Namen aller Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde

Anmeldung eines Hundes.pdf
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Hundesteuersatzung.pdf
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Gemeindeverwaltung

Obergasse 12
35519 Rockenberg

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06033 96390 06033 96390

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