Fälligkeit der gemeindlichen Abgaben:
15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Zwischenabbuchungen erfolgen zum 01. oder 15. des betreffenden Monats (gemäß SEPA)
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60,-- €/Jahr
96,-- €/Jahr
120,-- €/Jahr
600,-- €/Jahr
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für den ersten Hund
für den zweiten
für den dritten u. jeden weiteren Hund
für einen gefährlichen Hund
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4,85 €/Kubikmeter |
(bezogen auf den Bezug von
Trinkwasser)
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0,50 €/qm/Jahr
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1,50 €/Kubikmeter |
+ 7% Mwst.
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80 Liter-Gefäß
120 Liter-Gefäß
240 Liter-Gefäß
2 x 80 Liter Gefäß
80 + 120 Liter Gefäß
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201,-- € / Jahr
231,-- € / Jahr
330,-- € / Jahr
282,-- € / Jahr
312,-- € / Jahr
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- für ein zusätzliches Restmüllgefäß
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80 Liter Gefäß
120 Liter Gefäß
240 Liter Gefäß
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81,-- € / Jahr
111,-- € / Jahr
210,-- € / Jahr
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- für ein zusätzliches
Bioabfallgefäß
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96,-- € / Jahr |
- für ein zusätzliches
Altpapiergefäß
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24,-- € / Jahr |
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Müllsäcke (50 L) |
3,50 € / Stück |
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Laubsäcke (120 L) |
1,-- € / Stück |
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Die Gebühr für Sperrmüll beträgt bei Abholung am Grundstück für die ersten 100 kg
pauschal 40,-- €, über 100 kg werden für weitere je 5 kg eine Gebühr von 2,-- € berechnet.
ie Pauschale von 40,-- € entfällt für die erste grundstücksbezogene Sperrmüllabfuhr
pro Kalenderjahr |
Die Abfuhrtermine sowie wichtige Informationen rund um die
Abfallentsorgung entnehmen Sie bitte der Bürgerinformation, die am Ende eines jeden Jahres an alle Haushalte verteilt wird.
Die Friedhofsgebühren, Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten, Verwaltungsgebühren sowie die Gebühren für den Einsatz der
Feuerwehren sind aus den jeweiligen Gebührensatzungen zu ersehen.