Steuern & Gebühren

 

  • Gewerbesteuer             400%
     
  • Grundsteuer A               360%
     
  • Grundsteuer B              360%

 

 

 

Mehr zu Gewerbesteuer finden Sie hier: gewerbesteuer.net - Das Gewerbesteuer-Informationsportal

Fälligkeit der gemeindlichen Abgaben:

15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Zwischenabbuchungen erfolgen zum 01. oder 15. des betreffenden Monats (gemäß SEPA)

 

  •  Hundesteuer

  60,--  €/Jahr

  96,--  €/Jahr

120,--  €/Jahr

600,--  €/Jahr

 

für den ersten Hund

für den zweiten

für den dritten u. jeden weiteren Hund

für einen gefährlichen Hund

 

  •  Abwassergebühr

4,99   €/Kubikmeter

(bezogen auf den Bezug von
Trinkwasser)

 
  •  Niederschlagswasser


0,50   €/qm/Jahr

 

 
  • Trinkwassergebühr

1,95   €/Kubikmeter

+ 7% Mwst. 

  •   Müllgebühren
     

        80   Liter-Gefäß

      120   Liter-Gefäß

      240   Liter-Gefäß

  2 x 80   Liter Gefäß

80 + 120 Liter Gefäß

 

                                    
201,-- € / Jahr

231,-- € / Jahr

330,-- € / Jahr

282,-- € / Jahr

312,-- € / Jahr

 

 

  • für ein zusätzliches Restmüllgefäß

   80 Liter Gefäß

 120 Liter Gefäß 

 240 Liter Gefäß

  81,-- € / Jahr

111,-- € / Jahr

210,-- € / Jahr

  • für ein zusätzliches
    Bioabfallgefäß
     96,-- € / Jahr
  • für ein zusätzliches
    Altpapiergefäß
    24,-- € / Jahr
  Müllsäcke (50 L) 3,50 € / Stück
  Laubsäcke (120 L) 1,-- € / Stück
Achtung    

Ab 01.01.2025 ist eine neue Abfallsatzung in Kraft.
Die Gebühren können in der Satzung unter § 20 eingesehen werden. 

 

Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallplan. Dieser wurde Ende 2024 an alle Haushalte verteilt. Sollten Sie versehentlich keinen Abfallplan erhalten haben, kann dieser
gerne im Bürgerbüro abgeholt werden. 
 

 

Weniger Vorschriften für Kommunen wichtiger als mehr Geld

 

Die Kommunen haben schon immer nie genug Geld bekommen“, erinnerte Harald Semler. „Viel wichtiger ist es deshalb jetzt, endlich weniger Vorschriften zu erhalten.“

 

Das war das Fazit beim Treffen der Parteiunabhängigen Bürgermeister in Hessen (PuB).

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