Das Ortsgericht erhebt eine Gebühr gemäß Kostenordnung, die vom Geschäftswert des Rechtsgeschäfts unabhängig ist.
Diese müssen im hiesigen Geschäftsbereich, also innerhalb der Gemarkung Rockenberg, liegen.
Hierzu zählen: unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen
Beantragen kann die Schätzung grundsätzlich jeder Eigentümer / Miteigentümer der Immobilien. Es genügt ein formloser Antrag an das Ortsgericht. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Grundbuchauszug vom Amtsgericht
Brandkassenwert
Lageplan Katasteramt
Einheitswert Finanzamt
Das Ortsgericht setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin zur Schätzung des Objektes.
Für die Schätzung wird eine Gebühr nach der Kostenordnung für Ortsgerichte erhoben, die abhängig vom Gesamtwert ist. Diese Gebühr ist bei der Aushändigung der Schätzurkunde zu entrichten.