Schiedsmann
Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten.
Schiedspersonen sind zuständig für ein Schiedsverfahren - falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt - in den Strafsachen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vollrausch.