Die neue Grundsteuerreform!  

Die Gemeindevertretung hat in der letzten Sitzung die Hebesätze für das Jahr 2025 neu festgelegt. Jedes Grundstück wurde durch das Finanzamt individuell neu betrachtet und bewertet. Daraus generierte sich ein neuer Grundsteuermessbetrag, der ab 2025 seine

Die Gemeindevertretung hat in der letzten Sitzung die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 neu festgesetzt. Die vom Bund in den Raum geworfene Aufkommensneutralität in Rockenberg ist zwar gewährleistet, jedoch nicht umsetzbar. Der Grund: Gemäß gesetzlicher Grundlagen sind die Haushalte ausgeglichen zu gestalten. Umlageverpflichtungen gegenüber dem Kreis und Land sowie geringerer Schlüsselzuweisungen des Landes, machen einen Haushaltsausgleich nicht möglich. 


Was bedeutet das für den einzelnen Bürger? Jedes Grundstück wurde durch das Finanzamt individuell neu betrachtet und bewertet. Daraus generierte sich ein neuer Grundsteuermessbetrag, der ab 2025 seine Gültigkeit hat. Einfach formuliert: Es könnte also sein, dass Grundstückseigentümer teilweise mehr, teilweise aber auch weniger zahlen müssen. Die Gleichberechtigung steht hier im Fokus.

Warum war das notwendig – der Hintergrund der Steuerreform: Grund für die Reform ist die Tatsache, dass Altbestandsgrundstücke jahrelang mit veralteten Messbeträgen aus den 60er Jahren oder noch früher veranlagt wurden. Die Messbeträge wurden nicht an die Weiterentwicklung angepasst. Daher hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung der Grundstückswerte und Anpassung der Messbeträge gefordert. Die Umsetzung erfolgt ab dem Veranlagungsjahr 2025. 


Die Rolle der Gemeinde Rockenberg: Die Gemeinde Rockenberg hat mit dem Grundsteuermessbetrag nichts zu tun. Sie legt lediglich den Hebesatz drüber, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, damit die Pflichtaufgaben wie beispielsweise Kanalsanierungen, Betreuungsplätze, Sicherheit, Ordnung, usw. sichergestellt werden können. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Hinweis: Die in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesätze (Grundsteuer A und B je 360%) können im Rahmen der Haushaltsberatungen bis zum 30. Juni 2025 ggfls. Rückwirkend angepasst werden, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. 

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